Netzwerk Schulmusik Mainz e.V.

Urheberrecht in der Schulmusik – eine Einführung

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Liebe Netzwerkfreunde,

trotz allen Umständen haben wir es geschafft, einen weiteren Workshop zu organisieren. Zusammen mit Claus Hinrich Hartmann bieten wir einen Workshop zum Thema Urheberrecht in der Schule, speziell auch im Musikunterricht, an. Details zum Ablauf und zum Referenten finden Sie unten.

Stattfinden werden die 2 Teile des Workshops per Videokonferenz am:

  1. Freitag 20.11.2020, 14:30-17:00 Uhr
  2. Freitag 04.12.2020, 14:30-17:00 Uhr

Kosten: für Netzwerk-Mitglieder kostenlos, für nicht Netzwerk-Mitglieder 30€

>> Anmeldung << (Im Anmeldeformular im ersten Feld ‚Urheberrecht-Workshop‘ auswählen.)
Genauere Informationen zu Ablauf erhalten Sie hier oder nach der Anmeldung.

2-teilige Fortbildungsveranstaltung im Online-Format
Referent: VRiLG Hartmann, Landgericht Hamburg:
Dieses Online-Seminar hat die Zielsetzung,den TeilnehmerInnen ein Grundverständnis von urheberrechtlichen Fragen zu geben, die bei ihrer Lehrtätigkeit auftreten können bzgl. des Schutzes sowohl der Rechte Dritter als auch eigener Kreativleistungen der Lehrenden. Es finden zwei Termine mit jeweils 120 Minuten Vortrag (zzgl. Frage- und Diskussionszeit) statt. Im ersten Termin („Theorie-Teil”) werden Grundbegriffe des Urheber- und Leistungsschutzrechts vorgestellt: Wann entstehen im Bereich der Musik Schutzrechte? Wem stehen sie zu und für wie lange? Welche gesetzlichen Persönlichkeits-, Verwertungs- und Verbotsrechte folgen daraus? Wann benötigen Nutzer eine vertragliche Lizenz und wer erteilt diese? Welche Rolle spielen dabei Verlage, Labels und Verwertungsgesellschaften? Gibt es „Sonderregeln für Schulen”? Im zweiten Termin („Praxis-Teil”) wird auf ausgewählte Nutzungs- und Kreativ-Situationen in der Schulmusik eingegangen, z.B.: Kann man geschützte Inhalte im Musikunterricht verwenden und als Materialsammlung zur Verfügung stellen? Darf man insbesondere Noten kopieren? Ist ein Arrangement aktueller „E-” und/oder „U-” Musik nur Interpretation/Cover oder schon Bearbeitung und ist das zulässig? Müssen Schulfest oder Musical-Aufführung „angemeldet” werden und bei wem? Darf man Videos von solchen Events ins Internet hochladen? Muss man es hinnehmen, dass die eigenen Arrangements von Dritten weiterbenutzt werden? Darf man mit den eigenen Arrangements Geld verdienen? Die TeilnehmerInnen können mitwirken, indem sie vor den Terminen Themenvorschläge aus ihrer Praxis einreichen und sich in den Online-Sitzungen mit Fragen und Diskussionsbeiträgen beteiligen.

Der Referent:

Claus Hinrich Hartmann (geb. 1969) ist Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg mit den Arbeitsschwerpunkten Urheber-, Verlags- und Designrecht. Nach Instrumental- und Musiktheorie-Unterricht in der Schulzeit (u.a. Komposition bei Jens Rohwer, Lübeck) studierte Hartmann neben Rechtswissenschaft auch historische und systematische Musikwissenschaft in Hamburg und in der Schweiz. Im Referendariat absolvierte er Stationen u.a. bei urheber- und wettbewerbsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten sowie beim Norddeutschen Rundfunk. Seit Ende 1999 ist er als Richter in Hamburg tätig, davon insgesamt ca. 10 Jahre in den Bereichen des Urheber- und Wettbewerbsrechts. Herr Hartmann hält regelmäßig juristische Fachvorträge und ist langjähriger Leiter von Arbeitsgemeinschaften in der juristischen Referendarausbildung.

Zur Anmedlung.

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